Arbeitsrecht

Sie suchen einen erfahrenen Rechtsbeistand für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen?

Ich vertrete Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Das Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es behandelt dabei ein breites Spektrum an Fragen, von der Kündigung über Fragen der Kostenübernahme von Fortbildungen bis hin zur Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Unternehmen im Falle eines Betriebsunfalls.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Oft wird ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet. Doch nicht jede ausgesprochene Kündigung ist rechtmäßig. Wollen Sie gegen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber vorgehen oder eine Abfindung erwirken, dann wenden Sie sich an mich. Denkbar ist auch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Dieser bedarf, anders als eine Kündigung, keines Grundes für die Aufhebung des Vertragsverhältnisses. Damit entfällt der Kündigungsschutz und in manchen Fällen droht auch eine Sperrung des Arbeitslosengeldes. Ein Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz dazu die Einzelheiten einer aus anderen Gründen vorliegenden Vertragsauflösung.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine anwaltliche Beratung oftmals zwingend, um drohende Nachteile abzuwenden. Ich gehe auf Ihre individuelle Situation ein und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für das bestmögliche Vorgehen.

Haftung aus dem Arbeitsverhältnis, ausstehender Lohn, Arbeitszeugnis, etc.

Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen Schaden verursacht und sehen sich mit möglicher Haftung konfrontiert? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den Lohn nicht bzw. nicht vollständig? Sie sind aus einem Unternehmen ausgeschieden und Ihr ehemaliger Arbeitgeber stellt Ihnen kein oder ein minderwertiges Arbeitszeugnis aus?

Auch in diesen Fällen berate ich Sie gerne ausgehend von Ihrem konkreten Einzelfall.